Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages (Niedersächsisches Abgeordnetengesetz)
§§ 1 - 5, Erster Teil - Rechtsstellung der Abgeordneten
§§ 6 - 15, Zweiter Teil - Entschädigung der Abgeordneten
§§ 16 - 24, Dritter Teil - Entschädigung der früheren Abgeordneten und der Hinterbliebenen
§§ 25 - 29, Vierter Teil - Ergänzende Vorschriften
§§ 30 - 33d, Fünfter Teil - Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen
§§ 34 - 39, Sechster Teil - Übergangs- und Schlussvorschriften
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