(1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. *)
(2) Tarifverträge, die vor dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes abgeschlossen sind, unterliegen diesem Gesetz.
Die Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes in der Fassung vom 9. April 1949 (Gesetzblatt der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes S. 55). Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der späteren Änderungen und Ergänzungen ergibt sich aus den in der vorangestellten Bekanntmachung bezeichneten Vorschriften.
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